Konzessionsverfahren für Sportwetten in Hessen im Januar 2020 neu gestartet

Bei dem zentral zuständigen Regierungspräsidium Darmstadt ist seit Beginn des Jahres die Beantragung einer Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten auf Basis des 3. Glücksspieländerungsstaatsvertrages möglich. Die Mindestanforderungen an das Antragsverfahren sind auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt einzusehen. Eine zahlenmäßige Begrenzung der zu vergebenden Konzessionen für die jeweiligen Wettveranstaltungsunternehmen existiert nicht mehr. Parallel zu diesem Verfahren sind durch das jeweilige Wettveranstaltungsunternehmen Erlaubnisanträge für die jeweiligen Standorte im terrestrischen Vertrieb bei den einzelnen zuständigen Behörden der Bundesländer/Kommunen zu stellen. Die Ausführungsgesetze der einzelnen Bundesländer werden stetig an die neuen gesetzlichen Regelungen im Glücksspielstaatsvertrag angepasst und enthalten auch konkrete Regelungen über die Erlaubnisfähigkeit der einzelnen Wettvermittlungsstelle. Im Fokus sind dabei Abstandsregelungen zu Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie zu konkurrierenden Wettvermittlungsstellen Dritter. Im Zuge der Erlaubnisverfahren sind die jeweiligen Vermittler/innen vor Ort auch mit zunehmend baurechtlichen Fragen konfrontiert. Näheres ist den jeweiligen Internetseiten der Glücksspielaufsichtsbehörden zu entnehmen. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

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