Kanzlei Bongers

Informationen zur Kanzlei

Rechtsanwaltskanzlei BongersNach mehrjähriger beruflicher Tätigkeit in einer überregional tätigen Anwaltskanzlei gründete Herr Rechtsanwalt Guido Bongers im Jahre 2003 seine eigene Rechtsanwaltkanzlei. Der Sitz der Kanzlei war zunächst in Duisburg. Aufgrund einer stetig ansteigenden Zahl von Verfahren, insbesondere in den Bereichen des Straf- und Verwaltungsrechts, vergrößerte sich die Kanzlei kontinuierlich. Nach zwischenzeitlichem Sitz der Kanzlei in Bad Homburg v. d. H. und Köln befindet sich diese seit Oktober 2020 in Bonn.

Die Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit liegen im Wirtschaftsverwaltungs- und Strafrecht, sowie dem Baurecht, wobei in den zu bearbeitenden Verfahren schwerpunktmäßig Bezüge zu den verschiedenen Bereichen des Glücksspielrechts bestehen.

Wir beraten und vertreten seit nun fast 20 Jahren bundesweit Veranstalter und Vermittler von Sportwetten, wobei insbesondere die Frage der Zulässigkeit des Angebots von Sportwetten in Deutschland mit Bezug zum Europarecht seit vielen Jahren erfolgreicher Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist. Durch die in den letzten Jahren bundesweit geführten Verwaltungs- und Strafverfahren vor nahezu allen deutschen Gerichten konnten wir maßgeblich zu einer zunehmenden Liberalisierung des Sportwettenmarktes in Deutschland beitragen. Selbstverständlich vertreten wir Sportwettveranstalter und Vermittler auch in den anstehenden oder bereits laufenden Erlaubnisverfahren. Die Vertretung auch in baurechtlichen Verfahren oder die Vertretung in steuerrechtlichen Verfahren für Betreiber von Sportwettvermittlungsstellen stellt einen weiteren Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit dar.

Daneben gehört auch die Bearbeitung spezifischer Rechtsprobleme im Bereich des Buchmacherwesens (Rennwett- und Lotteriegesetz) zum Tätigkeitsfeld unserer Arbeit.
Zusätzlich bearbeiten wir mit hohem eigenem Anspruch auch sämtliche sonstigen Bereiche der klassischen Anwaltstätigkeit.

 

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