Amtsgericht Freiburg stellt Strafverfahren gegen Sportwettvermittler ein.

In einem durch die Kanzlei Bongers geführten Verfahren hat das Amtsgericht Freiburg das wegen des Tatvorwurfs des unerlaubten Glückspiels (§ 284 StGB) eingeleitete Strafverfahren gegen einen Sportwettvermittler, der 2008 Sportwetten an ein international  tätiges und in Malta lizensierte Unternehmen  vermittelt hatte, auf Kosten der Staatskasse eingestellt. Der zuvor durch das Gericht erlassene Strafbefehl wurde damit aufgehoben. Dem betroffenen Sportwettvermittler war durch die Staatsanwaltschaft Freiburg vorgeworfen worden, im Jahre 2008 ohne behördliche Erlaubnis Einrichtungen zur öffentlichen Veranstaltung eines Glücksspiels bereitgestellt zu haben, bzw. Sportwetten an ein in Deutschland nicht gesondert konzessioniertes Unternehmen vermittelt zu haben

Im Termin zur mündlichen Verhandlung am 07.07.2009 hat das Amtsgericht Freiburg erklärt, dass es die von der Verteidigung vorgetragenen Bedenken hinsichtlich der Strafbarkeit auch nach in Kraft treten des Glückspielstaatsvertrages im Jahre 2008 teile. Dem schloss sich die Staatsanwaltschaft an, zumal das Verwaltungsgericht Freiburg gerade im Jahre 2008 bereits entschieden hat, dass entsprechende Ordnungsverfügungen des Regierungspräsidiums Karlsruhe, mit dem den Betreibern die Vermittlungstätigkeit untersagt worden war, rechtswidrig sind.

Die Einstellung des Verfahrens gegen Erstattung sämtlicher Auslagen des Betroffenen Vermittlers ist mit einem Freispruch vergleichbar. Das Amtsgericht Freiburg ließ durch diese prozessuale Entscheidung der Einstellung letztlich offen, ob das staatliche Wettmonopol gegen Verfassungs- und Europarecht verstößt, brachte aber durch mehrere Anmerkungen in der Verhandlung zum Ausdruck, dass es die erheblichen europarechtliche Bedenken teile.“

 

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