Sportwetten - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof lässt Berufung gegen klage abweisendes Urteil des  Verwaltungsgerichts München zu.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 25.02.2009 in einem durch die Kanzlei Bongers geführten Verfahren die Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts München zugelassen, weil die Rechtssache besondere rechtliche Schwierigkeiten aufweise. Das Verwaltungsgericht München hatte zuvor die Klage eines Sportwettvermittlers gegen eine Ordnungsverfügung des Landratsamtes Pfaffenhofen abgewiesen und erstaunlicherweise in seinem Urteil die Berufung gegen das Urteil nicht zugelassen. Dies obgleich die Rechtslage höchst komplexe und schwierige Rechtsfragen aufwirft, höchst widersprüchliche Entscheidungen deutscher Gerichte vorliegen und noch keine höchstrichterliche Klärung besteht. Insofern war diesseits für den betroffenen Kläger ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt worden.

Diesem Begehren ist der Verwaltungsgerichtshof in Bayern nunmehr mit zutreffender Begründung nachgekommen, weil – wie der Gerichtshof ausführt - die Rechtssache selbstverständlich besondere rechtliche Schwierigkeiten aufweist, die es bereits rechtfertigen, eine Berufung in einem solchen Verfahren zuzulassen.

Anzumerken ist abschließend, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in mehreren durch die Kanzlei Bongers geführten Verfahren angeregt hat, die dort anhängigen Berufungsverfahren bis zu den maßgeblichen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes über die Vorlage deutscher Verwaltungsgerichte auszusetzen, so dass – trotz einer bereits in einem Hauptsacheverfahren zu Lasten eines Sportwettvermittlers ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichtshofes Bayern – auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof davon ausgeht, dass die anstehenden Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes von maßgeblicher und entscheidender Bedeutung für die Frage der Gemeinschaftskonformität des staatlichen Sportwettmonopols in Deutschland sein dürften.

 

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